Kostenübernahme durch die Krankenkasse

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Die Humanistische Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bisher leider nicht übernommen und ist daher privat zu entrichten. Sollten Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse sein oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, ist es möglich, dass Ihre Krankenkasse die Kosten voll oder teilweise erstattet. Vor Beginn einer Heilpraktikerbehandlung ist es daher sinnvoll, dass Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung nach einer Kostenübernahme erkundigen.

 

Für psychotherapeutische Leistung gilt die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG.

Alle anderen Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig.